Rechtslage
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht besagt, dass ausschließlich dem*der Schöpfer*in eines Werkes das absolute Recht an diesem Werk zusteht. Dieses Recht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes; eine gesonderte Kennzeichnung oder Registrierung ist nicht erforderlich. Das Urheberrecht kann nicht an Dritte übereignet werden, es kann höchstens ein Nutzungsrecht (z.B. an Verlage) vergeben werden. In Deutschland gilt das Urheberrecht für 70 Jahre nach dem Tod des*der Urheber*in. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Werk, wenn es kein Folgerecht gibt, gemeinfrei. Mehr Informationen zum Urheberrecht finden Sie hier.
Was ist eine Creative Commons Lizenz (CC-Lizenz)?
Mit Creative Commons (CC) entscheiden Urheber*innen selbst unter welchen Bedingungen ihre Werke weiterverwendet werden dürfen. Damit stehen die flexibel definierbaren CC-Lizenzen zwischen dem klassischen Urheberrecht und dem gemeinfreien Public Domain (PD). Um eine CC-Lizenz zu erstellen können Sie die folgenden vier Modulelemente kombinieren:
- BY - Attribution: Der*die Schöpfer*in muss genannt werden.
- ND - No Derivatives: Ableitungen oder Bearbeitungen des Werks sind nicht gestattet.
- SA - Share Alike: Ableitungen oder Bearbeitungen des Originalwerks müssen unter der gleichen CC-Lizenz wie das Originalwerk veröffentlicht werden.
- NC - Non-Commercial: Es ist nur eine nicht-kommerzielle Nutzung des Werks gestattet.
