Bibliotheksordnung [PDF]
- §1 Aufgaben der Bibliothek
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Die Campus-Bibliothek für Informatik und Mathematik ist die gemeinsame Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Informatik (MPI-INF), des Max-Planck-Instituts für Softwaresysteme (MPI-SWS), des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz GmbH (DFKI),der Fachrichtungen Informatik, Mathematik sowie Sprachwissenschaft und Sprachtechnologie der Universität des Saarlandes. Sie dient der Forschung, der Lehre, dem Studium und der Information.
- §2 Öffnungszeiten
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Die Öffnungszeiten werden durch schriftlichen Aushang bekannt gegeben.
- §3 Benutzung der Bibliotheksräume
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Zur Benutzung der Bibliothek sind zugelassen:
- Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, Stipendiaten, Studierende und Gäste der beteiligten Institute sowie der Universität des Saarlandes
- Sonstige natürliche Personen, soweit es die Größe der Räume zulässt und organisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen
Die Zulassung kann von der Vorlage eines Studierendenausweises oder eines Personalausweises/Passes abhängig gemacht werden. Die Bibliothek ist berechtigt, Namen und Wohnsitzangaben ihrer Benutzer/Benutzerinnen zu verlangen und zeitlich begrenzt zu speichern. Für Minderjährige ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Aufnahme der Benutzung werden die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung anerkannt.
- §4 Ausleihe und Zugang zur Bibliothek
- §4a Ausleihe
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Wer Medien entleihen oder den Leihverkehr der Bibliothek in Anspruch nehmen will, bedarf einer Ausleihberechtigung. Die Ausleihberechtigung ist schriftlich zu beantragen.
Ausleihberechtigt sind:
- Professoren, emeritierte, pensionierte oder kooptierte Professoren, Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, Stipendiaten, Studierende der beteiligten Institute sowie der Universität des Saarlandes
- Gäste der beteiligten Institute sowie der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität des Saarlandes, sofern ihre jeweiligen Gastgeber dies befürworten
Die Bibliothek ist berechtigt, die mit dem Bestell- und Ausleihvorgang verbundenen Daten in automatisierter Form zeitlich begrenzt zu speichern und zu verarbeiten. Die Bibliothek ist verpflichtet, jederzeit auf Wunsch des Nutzers/der Nutzerin einen vollständigen Ausdruck der sie/ihn betreffenden Daten zu erstellen.
- §4b Zugang
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Auf gesonderten Antrag erhalten Professoren/Professorinnen, Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Promovierende der Fakultät Mathematik und Informatik der Universität des Saarlandes sowie der beteiligten Institute auch außerhalb der Öffnungszeiten Zugang zur Bibliothek.
- §5 Benutzungsgebühren
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Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei.
Die Bibliothek behält sich aber vor, bei Überschreitung der Leihfrist
Mahngebühren zu erheben, bzw. bei Beschädigung oder Verlust von Bibliotheksgut eine
Kostenerstattung in Höhe des Zeitwerts zu fordern.
Kosten und Auslagen für die Anfertigung von Ablichtungen durch das Bibliothekspersonal
sowie für besondere Dienstleistungen werden durch gesonderten Aushang bekannt gegeben.
- §6 Verhaltensregeln
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- Die Benutzenden sind verpflichtet das Bibliotheksgut pfleglich zu behandeln und sich in den Bibliotheksräumen angemessen zu verhalten..
- Die Benutzenden sind verpflichtet die Benutzungsordnung einzuhalten und den Anweisungen
des Bibliothekspersonals nachzukommen.
- Das Mitnehmen von Jacken, Taschen, Rucksäcken etc. in die Bibliotheksräume ist nicht gestattet.
- Änderungen der persönlichen Angaben (Anschrift, Name etc.) sind der Bibliothek mitzuteilen.
- Die urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen sind von den Benutzern/Benutzerinnen einzuhalten. Hat der Benutzer/die Benutzerin das Urheberrecht eines/einer Dritten verletzt und wird die Bibliothek deswegen in Anspruch genommen, so ist der Benutzer/die Benutzerin verpflichtet, sie davon freizustellen.
- §7 Haftungsausschluss
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Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen.
Die Bibliothek haftet nicht für die Garderobe der Benutzer/Benutzerinnen und den Inhalt der Spinde.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder
verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Datenträgern, die durch Viren oder
technische Mängel an Geräten entstanden sind.
- §8 Ausleihbestimmungen
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Grundsätzlich kann von dem unter §4a genannten Personenkreis
Bibliotheksgut entliehen werden. Ausgenommen hiervon sind:
- Präsenzbestände
- Bestände, die besonders gekennzeichnet sind
- Bestände, die aus urheberrechtlichen Gründen nicht entliehen werden können
Die Bibliothek behält sich vor die Anzahl der insgesamt gleichzeitig entliehenen
Werke eines Nutzers zu beschränken. Das entliehene Gut darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- §9 Rückgabe und Leihfristen
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Die genauen Leihfristen und Rückgabe-Modalitäten werden durch gesonderten Aushang bekannt gegeben.
Die Bibliothek behält sich vor, eine vorzeitige Rückgabe ohne Angabe von Gründen zu fordern.
- §10 Externer Leihverkehr
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Sofern die Möglichkeiten der Bibliothek es erlauben, beteiligt sie sich am externen Leihverkehr.
- §11 Mahnung
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Wer die Leihfrist überschreitet, ohne rechtzeitig ihre Verlängerung beantragt zu haben
oder einem Rückgabeverlangen nicht nachkommt, wird schriftlich und ggf. kostenpflichtig zur
Rückgabe gemahnt. Die Gebührenordnung wird durch gesonderten Aushang bekannt gegeben.
- §12 Ausschluss von der Benutzung
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Die Bibliothek behält sich vor Benutzer/Benutzerinnen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die
Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, dauerhaft oder vorübergehend von der
Ausleihe auszuschließen. Die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen
der Benutzer/Benutzerinnen werden durch den Ausschluss nicht berührt.
- §13 Datenschutz
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Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Benutzerverwaltung, der Ausleihverbuchung, der Benachrichtigungen über für die Ausleihe relevante Informationen und der Authentifizierung zur Nutzung der Dienstleistungen der Bibliothek gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Spätestens 4 Wochen nach Beendigung des genehmigten Nutzungszeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Dem Bibliothekssoftwareanbieter wird zur Durchführung von Wartungs- und Serviceleistungen temporärer Zugriff auf Bibliotheksdaten, inkl. der persönlichen Nutzerdaten gestattet. Dies geschieht im Rahmen eines DS-GVO-konformen Servicevertrages und nur falls dies zwingend notwendig ist, um die Wartungs- bzw. Serviceleistungen erfolgreich durchzuführen.
Als betroffene Person, deren personenbezogene Daten im Rahmen der oben genannten Dienste erhoben werden, haben Sie grundsätzlich folgende Rechte, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen Ausnahmen zur Anwendung kommen:
- Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
- Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
- Löschung (Art. 17 Abs. 1 DS-GVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO)
- Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)
Des Weiteren gelten die Datenschutzhinweise wie auf der Bibliothekshomepage
http://www.infomath-bib.de/de/service/bibordnung.shtml aufgeführt.
- §14 Inkrafttreten
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Die Bibliotheksordnung tritt zum 01.03.2014 in Kraft.
Geändert am: 01.08.2018